kreuzer@bsg-treuhand.de

Wir setzen uns tatkräftig für Sie ein!

Es reicht nicht, Recht zu haben – man muss es auch bekommen!

 Wir

  • prüfen vom Finanzamt festgesetzte Säumnis- und Verspätungszuschläge & Zinsen
  • kümmern uns um die Fristenwahrung im Steuerrecht
  • kämpfen für Ihr Recht in Prüfungen oder Einspruchsverfahren
  • besitzen langjährige Erfahrung zu den in der Abgabenordnung (AO) enthaltenen Vorschriften zum steuerlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • vertreten Sie, wenn Sie mit den Steuerbehörden im Rahmen eines Strafverfahrens in Konflikt geraten

 

Das Team der BSG Treuhand GmbH steht Ihnen gerne persönlich mit Rat und Tat zur Seite.

Betriebsprüfung

Wir halten Ihnen den Rücken frei!

Niemand ist dem Steuerfiskus hilf- und schutzlos ausgeliefert!

 Wir

  • scheuen die Konfrontation mit dem Finanzamt aufgrund unserer Erfahrung nicht
  • bereiten die Unterlagen für den Prüfer auf
  • verhandeln für Sie bei der Schlussbesprechung bestmögliche Konditionen
  • kümmern uns auch um bereits laufende Betriebsprüfungen

Einsprüche

Wir setzen uns für Ihre Interessen ein!

Jeder dritte Steuerbescheid ist laut Schätzung des Bundes der Steuerzahler (BdST) falsch! FOCUS schreibt, dass mehr als zwei Drittel der Einsprüche zu Gunsten der Steuerpflichtigen entschieden werden (Quelle: Martina Simon, FOCUS Online, 14.6.11).

 Wir

  • prüfen Ihren Steuerbescheid
  • kennen die aktuellen Urteile und berücksichtigen laufende Verfahren
  • erinnern Sie nach Erhalt des Steuerbescheids an die Einspruchsfrist von einem Monat
  • liefern fundierte Begründungen durch besondere Kenntnis unserer Mandanten
  • reichen bei Bedarf nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung fristgerecht Klage beim Finanzgericht ein
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