Bis 31.10.2022

Geben Sie Ihre Grundsteuererklärung bis 31.10.2022 ab!

Immobilienbesitzer müssen handeln

Die Grundsteuer wird aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes reformiert. Es müssen alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden: ca. 36 Mio. Immobilien aller Art. Dazu gehören Wohnhäuser, Wohnungen und Teileigentum, Ferienimmobilien, Garagen, unbebaute Grundstücke, Betriebsgrundstücke, Waldflächen, Wiesen, Äcker, Weiher, Teiche und Seen und Erbbaurechte. Die Bewertung erfolgt unabhängig von Vermietung oder Eigennutzung und ist kompliziert und erfordert hohen Aufwand.

Unterschätzen Sie nicht was auf Sie zukommt!

Wir erstellen Ihre Grundsteuererklärung. Wir haben einen voll digitalen Workflow mit Mandantenportal für Sie entwickelt, um die lästige Pflicht für Sie so angenehm wie möglich zu gestalten. Grundbuchdaten, die Ihnen fehlen können wir besorgen und auch andere benötigte Daten wie Bodenrichtwert, statische Nettokaltmiete oder Restnutzungsdauer können wir in Ihrem Namen ermitteln.

Vereinbaren Sie einen Termin noch heute unter (089) 7908670
oder schicken Sie uns eine E-Mail und wir melden uns bei Ihnen!

Hintergrundinformationen zur Grundsteuerreform

Die Reform der Grundsteuer

Bisher berechneten die Finanzämter die Grundsteuer nach veralteten Werten und je nach Bundesland unterschiedlich. Die Festlegung der Einheitswerte ging auf Erhebungen aus dem Jahr 1965 in Westdeutschland und 1935 in Ostdeutschland zurück. 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass diese Bewertung verfassungswidrig ist und eine Neuregelung angeordnet.

01.01.2022

Stichtag für die erste Hauptfeststellung: Finanzämter informieren über die neue Pflicht zur Abgabe der Feststellungserklärung. Im privaten Bereich werden Schreiben versendet, alle anderen (z. B. Unternehmen) werden durch öffentliche Bekanntmachung via Presse, Internet oder Bekanntmachung informiert

01.07.2022

Start der digitalen Abgabe der Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte über Online-Steuerplattform mit vorheriger Registrierung

31.10.2022

Letzter Abgabetermin

01.01.2025

Zahlung der neu festgesetzten Grundsteuer

Das Ausfüllen der Grundsteuererklärung – Wir helfen Ihnen dabei!

Wir können die Abgabe der Steuererklärung für Sie übernehmen. Auch wenn Sie noch nicht Mandant unserer Kanzlei sind. Wir arbeiten mit hohem, persönlichem Engagement kompetent und sachkundig. Legen Sie die Feststellungserklärung in unsere Hände um fristgerecht und rechtssicher Ihre Pflichten zu erfüllen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Was müssen Sie tun?

Stellen Sie möglichst bald die Informationen und Unterlagen zusammen:

  • Grundstücksart
  • Bruttogrundfläche
  • Einheitswertaktenzeichen
  • Bodenrichtwert
  • Eigentumsverhältnisse
  • Gemarkung und Flurstück

Frist verpasst?

Es ist mit wiederholten Aufforderungen bis hin zu Sanktionen wie Verspätungszuschlägen oder Schätzungen durch die Finanzverwaltung zu rechnen, wenn die Erklärung nicht fristgerecht abgegeben wird. Falsche Steuererklärung können geahndet werden.

Sparen Sie sich den Aufwand und lassen Sie die Grundsteuererklärung durch einen spezialisierten Steuerberater erstellen.

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